Datenschutzerklärung — Chronika

Kurzfassung: Chronika verarbeitet Aufnahmen, Diktate und Transkripte standardmäßig ausschließlich auf deinem Gerät, in einer verschlüsselten lokalen Datenbank. Eine Internetverbindung nutzt die App nur für den Modell-Download, für einen von dir selbst konfigurierten und je Sitzung ausdrücklich bestätigten Cloud- oder Netzwerk-Dienst, für den Einmalkauf über Google Play und, gelegentlich, das Bewertungsfenster von Google Play (siehe Abschnitt Bewertungsanfrage). Ohne deine ausdrückliche Aktivierung sendet die App nichts von deinem Gerät.

1. Verantwortlicher

Werkvia
Simon Reichl
Johann-Flierl-Straße 9b
92237 Sulzbach-Rosenberg, Deutschland
E-Mail: support@werkvia.net

2. Grundsatz

Chronika macht aus einer Aufnahme oder einem Diktat ein durchsuchbares Protokoll: Transkript, Zusammenfassung, Kernpunkte, Aufgaben. Die Spracherkennung läuft standardmäßig direkt auf dem Gerät (lokal ausgeführtes Modell). Cloud- oder Netzwerk-Dienste sind reine Zusatzoption, die du selbst konfigurierst und je Ablage-Knoten einzeln freischaltest — sie sind nicht voreingestellt. Die App enthält keine Werbung, kein Tracking und keine Analysebibliothek.

3. Welche Daten entstehen

Beim Nutzen der App entstehen:

Ob und welche Klarnamen in Aufnahmen, Transkripten oder der Teilnehmerliste vorkommen, entscheidest ausschließlich du bei der Bedienung der App.

4. Wo sie liegen

Alle Inhalte liegen ausschließlich lokal auf deinem Gerät, in einer verschlüsselten Datenbank; Audiodateien liegen im app-eigenen, durch das Betriebssystem geschützten Speicherbereich. Eine optionale Biometrie-Sperre kann den App-Zugriff zusätzlich absichern. Es gibt keinen eigenen Server von uns und keine Synchronisierung durch uns. Das automatische Systembackup von Android ist für die App vollständig abgeschaltet, damit keine Systemsicherung Datenbank oder Audiodateien unbemerkt in eine Cloud hochlädt.

5. Aufnahme fremder Gespräche — § 201 StGB

Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung aller Beteiligten ist in Deutschland strafbar (§ 201 StGB). Chronika erzwingt deshalb vor jedem Mitschnitt eines laufenden Gesprächs einen blockierenden Einwilligungsdialog, der sich nicht abschalten oder dauerhaft unterdrücken lässt; die Bestätigung wird mit Zeitstempel und Teilnehmerliste beim Protokoll gespeichert. Während einer laufenden Aufnahme zeigt eine dauerhafte, nicht wegwischbare Benachrichtigung das an — verstecktes Aufnehmen ist mit der App nicht möglich. Für das Diktieren eigener Notizen nach einem Termin gilt diese Pflicht nicht, da dabei keine dritte Person mitgeschnitten wird. Die rechtliche Verantwortung für die Einholung der Einwilligung bei anderen Personen liegt bei dir als Nutzer der App.

6. Berechtigungen und wofür

7. Wann Daten das Gerät verlassen

Standardmäßig verlässt nichts das Gerät. Ausnahmen, jeweils nur nach deiner ausdrücklichen Aktion:

Ohne eine dieser Aktionen bleiben Aufnahmen, Transkripte und Protokollinhalte ausschließlich auf deinem Gerät.

8. Keine Weitergabe an Dritte ohne deine Aktion

Es gibt keine eingebundenen Werbe-, Analyse- oder Trackingbibliotheken (z. B. Google Analytics, Firebase, Crashlytics, AdMob). Die einzigen Stellen, an die Inhalte gehen können, sind die in Abschnitt 7 genannten, von dir selbst aktivierten Wege — keine automatische Übertragung im Hintergrund.

9. Löschung

Gelöschte Protokolle landen zunächst 30 Tage in einem Papierkorb, danach werden auch die Audiodateien endgültig entfernt. Über die Deinstallation der App werden sofort alle lokal gespeicherten Daten entfernt — da das Systembackup für die App abgeschaltet ist, bleibt dabei nichts in einer Gerätesicherung zurück.

10. Rechte nach DSGVO

Für Inhalte, die ausschließlich lokal auf deinem Gerät verarbeitet werden (der Regelfall), erheben oder empfangen wir keine personenbezogenen Daten und können daher keine Auskunft, Berichtigung oder Löschung zu Daten erteilen, die uns nicht vorliegen. Aktivierst du einen Cloud- oder Netzwerk-Dienst, gilt für die dort verarbeiteten Inhalte zusätzlich die Datenschutzerklärung des jeweils von dir gewählten Anbieters. Beim Kauf über Google Play gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung von Google. Dir steht unabhängig davon das Recht zu, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

11. Bewertungsanfrage und weitere Apps von Werkvia

Bewertungsanfrage. Nach einem erfolgreichen Arbeitsschritt (zum Beispiel dem ersten gespeicherten Protokoll) kann die App höchstens alle 120 Tage das Bewertungsfenster von Google Play einblenden. Dafür nutzt sie die Google-Play-Schnittstelle „In-App-Bewertungen" (Bibliothek com.google.android.play:review). Die App selbst überträgt dabei keine Inhalte und keine Kennungen; ob das Fenster erscheint, entscheidet Google Play. Gibst du eine Bewertung ab, verarbeitet Google sie nach der Datenschutzerklärung von Google. Auf dem Gerät speichert die App nur, wann sie zuletzt gefragt hat.

Weitere Apps von Werkvia. In den Einstellungen listet die App unsere anderen Apps mit Links zu Google Play auf. Erst wenn du einen Link antippst, öffnet sich Google Play. Dabei werden keine Daten an uns übermittelt, und es sind keine Werbenetzwerke eingebunden.

12. Änderungen

Bei künftigen Funktionsänderungen der App passen wir diese Erklärung an. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung.

13. Kontakt

Fragen zum Datenschutz: support@werkvia.net

Stand: 07.10.2026

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